Harry Potter und die Kammer des Schreckens (Film)
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Harry Potter und die Kammer des Schreckens ist die Verfilmung des gleichnamigen Bestseller-Romans der englischen Autorin Joanne K. Rowling aus dem Jahr 2002 unter der Regie von Chris Columbus, der am 14. November 2002 in den deutschen Kinos anlief. Dieser zweite Teil der Harry-Potter-Reihe spielte weltweit mehr als 860 Millionen US-Dollar ein und belegt Platz 14 auf der Liste der weltweit erfolgreichsten Filme und mit knapp 9,7 Mio. Zuschauern Platz 14 auf der Liste der erfolgreichsten Filme in Deutschland (Stand: April 2008).
Handlung
Kurz vor Beginn seines zweiten Schuljahres in der Zaubererschule Hogwarts erhält Harry Potter in den Ferien bei seinen Verwandten, den Dursleys, Besuch vom Hauselfen Dobby, der ihn daran hindern will, zur Schule zurückzukehren, weil Harry Potter dort großes Unheil drohe. Er verhindert sogar, dass Harry und sein Freund Ron Weasley auf dem magischen Bahnsteig 9 3/4 zum Hogwarts-Express gelangen. Daraufhin behelfen sich die beiden mit dem fliegenden Auto von Rons Vater und gelangen mehr oder weniger glimpflich doch noch in die Schule.
Dort gerade noch so einem Schulverweis entgangen, beginnt Harry eine seltsame Sprache zu hören und kurz darauf wird bekannt, dass die „Kammer des Schreckens“ geöffnet wurde. Durch eine Verkettung von unglücklichen Umständen wird Harry verdächtigt, der angekündigte „Erbe Slytherins“ zu sein.
Nun muss Harry beweisen, dass er mit all dem nichts zu tun hat, und dringt in die „Kammer des Schreckens“ vor, wo er erneut Lord Voldemort begegnet.
- Siehe auch Harry Potter und die Kammer des Schreckens.
Kritik
Lexikon des Internationalen Films: Tricktechnisch auf dem Stand der Zeit. Perfektes, ebenso stimmungsvoll wie aufwändig in Szene gesetztes Fantasy-Abenteuer, das sich erneut vor allem an den äußerlichen Attraktionen der Buchvorlage orientiert. Zahlreichen fabulierfreudigen, witzigen und skurrilen Details stehen dabei manche übertrieben laut-lärmige sowie einige für jüngere Zuschauer recht bedrohliche Szenen gegenüber.
Auszeichnungen
- 2003 – BMI Film Music Award für Komponist John Williams
- 2003 – British Academy Children's Film & Television Award in der Kategorie Kids' Vote (Publikumspreis)
- 2003 – Broadcast Film Critics Association Awards für den Besten Familienfilm - Live Action und für John Williams als Besten Komponisten
- 2003 – London Critics Circle Film Award für Kenneth Branagh als Bester britischer Nebendarsteller
- 2003 – Phoenix Film Critics Society Award für Emma Watson als Beste jugendliche Darstellerin in einer Hauptrolle
- 2006 – Outstanding Contribution to British Cinema Award bei den Empire Awards für die Harry-Potter-Filme 1–4
Wissenswertes
- Nach dem Abspann wird noch eine kurze Filmszene gezeigt, in der der verwirrte Professor Gilderoy Lockhart in einem magischen Bilderrahmen, mit der Überschrift „Who Am I?“ (dt.: „Wer bin ich“?), in einer Zwangsjacke vor sich hinspricht, da er sich in der Kammer des Schreckens mit einem Vergessens-Zauber belegt hat.
- Während der Produktion wurde der Film unter dem Tarnnamen Incident on 57th Street gehandelt, um Störungen von neugierigen Fans vorzubeugen.
- Bekannte Drehorte waren die Universität zu Oxford, der Bahnhof King’s Cross, der Glenfinnan Viaduct in Schottland und die Leavesden Film Studios.
- In Deutschland wurde der Film von der FSK ab 6 Jahren freigegeben, in vielen anderen europäischen Ländern erhielt der Film hingegen eine Altersfreigabe für Jugendliche. Um die Altersfreigabe ab 6 Jahren zu rechtfertigen, wurde die deutsche Fassung leicht gekürzt. So ist der Angriff der peitschenden Weide und der Kampf mit dem Basilisken in der Originalfassung, die in der Schweiz erhältlich ist, länger. In der deutschen Presse wurde zum Filmstart wiederholt die Kritik geäußert, dass wohl, um besserer Einspielergebnisse willen, eine Freigabe „ab 6 Jahren“ durchgeboxt worden sei, obgleich der Film von seiner Gesamtstimmung her nicht für Kinder diesen Alters geeignet sei. Die FSK gibt Filme auch ab 6 Jahren frei, wenn sie erst für etwas ältere Kinder (ca. 9 Jahre) geeignet sind, weil der Sprung zur nächsten Stufe „ab 12 Jahren“ sehr hoch ist. Die FSK hat bei der ersten Vorlegung des Films durch WarnerBros eine FSK 12-Freigabe erteilt, Warner kürzte daraufhin den Film, um dennoch eine FSK 6-Freigabe zu erhalten und damit wesentlich mehr Zuschauer in die Kinos zu locken.
- Auf DVD erschien die deutsche Fassung des Films zweimal. So gibt es eine Version mit einer DVD und eine Doppel-DVD mit viel Zusatzmaterial. Bei beiden deutschen Veröffentlichungen handelt es sich um die gekürzte Fassung des Filmes. In der Schweiz hingegen erschien der Film auf DVD in der ungekürzten deutschsprachigen Fassung. Diese DVD wurde jedoch von dem produzierenden Studio WarnerBros mit einem Importverbot nach Deutschland belegt. Auf HD-DVD sowie Blu-ray Disc erschien die ungekürzte FSK 12-Fassung am 16. November 2007 auch in Deutschland. Grund hierfür ist die auch außerhalb Deutschlands geplante Verbreitung dieser HD-Versionen, die neun Tonspuren besitzt (ohne Audiokommentare). Eine UMD erschien schon bei DVD-Start ungekürzt in Deutschland.
- Die geschnittene Fassung lief als Free-TV-Premiere das erste Mal am 23. Dezember 2005 im ZDF. Auch auf dem schweizer Sender SF2 lief der Film damals gekürzt. Grund hierfür war, dass WarnerBros den Film nicht ungekürzt den Sendern vorgelegt hat und somit gar keine Möglichkeit bestand den Film ungekürzt auszustrahlen.
- Die ungeschnittene Fassung lief im deutschen Fernsehen auf Premiere 2004 zum ersten mal im Pay-TV. Auf dem Fernsehsender ProSieben wurde der Film am 19. November 2006 zum ersten Mal, auch ungeschnitten, im Free-TV ausgestrahlt. Bei einer Wiederholung am folgenden Morgen hingegen wurde aus Jugendschutzgründen die geschnittene Version gezeigt, da FSK 12-Filme erst ab 20 Uhr im deutschen Fernsehen gezeigt werden dürfen. Eine gekürzte Ausstrahlung hätte für ProSieben wahrscheinlich auch ein Problem mit den Programmfenstern in Österreich und in der Schweiz bedeutet; da dort die ungekürzte Fassung die einzig bekannte ist, wäre der Film für die schweizerische, mit Deutschland gleichzeitige Fernsehausstrahlung gekürzt worden. Die gleichzeitige Ausstrahlung von verschiedenen Versionen auf ProSieben und ProSieben CH ist unwahrscheinlich. Ein gesonderter Rechteerwerb der Langfassung durch ProSieben ist somit anzunehmen, da das ZDF weiterhin nur ungekürzte Fassungen des Films zeigt.
- Die Kontroverse um die Kürzung eines FSK 12-Films führte dazu, dass es seit dem 1. April 2003 eine Änderung im Jugendschutzgesetz gibt, welche, nach amerikanischem PG13-Vorbild, Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren erlaubt, einen FSK 12-Film im Kino zu sehen, sofern erziehungsberechtigte Personen diese begleiten.
Synchronisation
Filmbesucherzahlen
Literatur
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